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Schulordnung der Johannes-Kepler-Realschule

Unsere Schulordnung enthält Regeln für eine gute Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten und informiert über deren Rechte und Pflichten. Leitlinie für alles Arbeiten an unserer Schule ist ein offenes und von gegenseitiger Wertschätzung getragenes Verhältnis zwischen Lehrern, Schülern und Eltern. Rücksichtnahme und Fairness sollen den Umgang miteinander bestimmen.

 

Die nachstehenden Bestimmungen wurden in dem Bewusstsein erlassen, dass eine große Einrichtung wie unsere Schule ohne ein bestimmtes Maß an selbstgewählter Ordnung nicht bestehen kann. Daher binden sie Lehrer und Schüler gleichermaßen und appellieren an die Einsicht und Bereitschaft aller, gute Voraussetzungen für eine gute und menschliche Atmosphäre zu schaffen.

 

 

UNTERRICHTSZEITEN

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1. Stunde          7.45 – 8.30 Uhr                                7. Stunde        13.15 -  14.00 Uhr            

2. Stunde          8.35 – 9.20 Uhr                                8. Stunde        14.05 -  14.50 Uhr

 

Pause  25 Minuten                                                    

                                                  

3. Stunde          9.45 – 10.30 Uhr                              9. Stunde        14.50 -  15.35 Uhr

4. Stunde        10.35 – 11.20 Uhr                            10. Stunde        15.45 -  16.30 Uhr

 

Pause  10 Minuten

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5. Stunde        11.30 -  12.15 Uhr

6. Stunde        12.20 -  13.05 Uhr

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Busverbindungen zur Turnhalle im Speck: Linie 152

Von der Schule zur Turnhalle: Abfahrt 7.40,  9.27,  11.17, 12.59 Uhr Einstieg in der Kapellenstraße.

Von der Turnhalle zur Schule: Abfahrt 9.34, 11.24, 13.06 Uhr.

Die Fahrt im Bus ist kostenlos.

 

 

UNTERRICHTSBEGINN

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Das Schulhaus wird um 7.25 Uhr geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt ist die Aufsicht gewährleistet.

Lehrer und Schüler beginnen und beenden den Unterricht pünktlich. Deshalb kommen alle Schüler rechtzeitig in den Unterrichtsraum und legen ihre Unterrichtsmittel bereit.

Fachräume und Sporthallen dürfen nur in Begleitung eines Lehrers betreten werden.

Um Störungen anderer Klassen zu vermeiden, muss nach dem Unterrichtsbeginn die Tür zum Gang geschlossen werden (gedrosselter Lärm!)

Ist zehn Minuten nach dem Beginn der Stunde der Lehrer noch nicht anwesend, so informiert der Klassensprecher das Rektorat.

Stundenplanänderungen werden im Info-Kasten neben dem Rektorat bekannt gegeben. 

 

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PAUSEN

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Die Klassenordner wischen in den Pausen die Tafel sauber und sorgen für die Belüftung des Zimmers.

In den großen Pausen am Vormittag gehen alle Schüler in den Schulhof. Nur in Ausnahmefällen kann das Pausengelände mit Genehmigung eines Lehrers verlassen werden.

 

 

KLASSE, KLASSENLEHRER*IN, KLASSENSPRECHER*IN

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Der Klassenlehrer ist für die Schüler der erste Ansprechpartner in allen Fragen.

 

Der Klassen- bzw. Fachlehrer regelt in Zusammenarbeit mit den Schülern die Dinge, die für einen reibungslosen Schulbetrieb unerlässlich sind. So legt er mit den Schülern folgende Ordnungsdienste fest:

 

  • Tagebuchordner

Diese sorgen dafür, dass das Tagebuch in jeder Unterrichtsstunde vorhanden ist und die nötigen Eintragungen vorgenommen werden. Das Tagebuch verbleibt immer in der Schule und wird nach Unterrichtsschluss im Tagebuchwagen vor dem Lehrerzimmer abgelegt.

 

  • Geräte- und Lehrmittelordner

Der Fachlehrer beauftragt Schüler und weist sie in ihre Aufgaben ein.

 

  • Klassenordner

Die Schüler wechseln sich in diesem Amt wöchentlich ab: ihre Namen sind im Tagebuch vermerkt. Sie säubern die Tafel und achten zusammen mit dem Lehrer darauf, dass beim Verlassen der Klasse alle Lichter gelöscht sowie die Türen und Fenster geschlossen sind. Sie leeren die Altpapierkiste und die gelben Eimer jeden Freitag nach Unterrichtsende und zusätzlich bei Bedarf.

 

  • Verantwortliche für den Vertretungsplan

Jede Klasse bestimmt einen Verantwortlichen (evtl. Klassensprecher), der sich am Vertretungsplan informiert und die Veränderungen der Klasse bekannt gibt.

 

  • Energiebeauftragte

Die Energiebeauftragten achten darauf, dass nur das unbedingt notwendige Maß an Wärmeenergie bzw. Strom verbraucht wird.

 

Eine besondere Bedeutung kommt den gewählten Klassensprechern zu, die die Belange der Schüler gegenüber den Lehrern vertreten und die Klasse über die Angelegenheiten der SMV informieren. Sie vertreten die Klasse in den Gremien der SMV (Schülermitverantwortung).

 

Um eine freundliche Arbeitsatmosphäre zu schaffen, können und sollen die Klassen ihr Klassenzimmer gestalten. Bei größeren Veränderungen (z.B. Bohren, Malen usw.) sprechen sie dies vorher mit der Schulleitung ab.

 

Alle Schüler helfen mit, das Klassenzimmer sauber zu halten; jeder ist für seinen Platz verantwortlich. Bei Unterrichtsschluss am Vor- und Nachmittag achten Schüler und Lehrer darauf, dass keine Gegenstände am Boden liegen und die Stühle auf den Tischen stehen.

 

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HAUSAUFGABEN

 

Hausaufgaben ergänzen die im Unterricht geleistete Arbeit. Die dort erworbenen Kenntnisse werden wiederholt, geübt und angewendet. Sie geben dem Schüler außerdem Gelegenheit zu selbständigem Arbeiten.

 

Hausaufgaben werden in der Regel nicht erteilt:

  • an Tagen mit Nachmittagsunterricht auf den folgenden Tag,

  • vom Tag vor einem gesetzlichen Feiertag auf den Tag danach.

 

Von diesen Bestimmungen kann der Fachlehrer in begründeten Ausnahmefällen abweichen.

 

 

KRANKHEIT,  BEURLAUBUNGEN

 

Ist ein Schüler erkrankt, so müssen dessen Eltern spätestens am 2. Tag der Erkrankung dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. Falls die Schule telefonisch verständigt wurde, muss die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachgereicht werden. Ist der Schüler volljährig, kann er dies selbst tun.

 

Beurlaubungen für eine Stunde spricht der Fachlehrer, bis zu zwei Tagen der Klassenlehrer und für weitere Tage der Schulleiter aus. Anträge auf Beurlaubung (Formblatt auf dem Sekretariat) sind rechtzeitig im Voraus einzureichen.

 

Beurlaubungen, die der Ausdehnung der Ferien dienen, sind nur in begründeten Einzelfällen und nur durch die Schulleitung möglich.

 

Schüler, die am normalen Unterricht teilnehmen, erscheinen auch zum Sportunterricht. Über Ausnahmen entscheidet der Sportlehrer.

 

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VERHALTEN  IM  SCHULBEREICH

 

Nicht der eigene Maßstab kann Richtlinie des Verhaltens sein, sondern die jeweilige Unterrichtssituation und die Rücksicht auf die Mitmenschen. Das gilt auch für Veranstaltungen außerhalb der Schule (Ausflüge, Lerngänge usw.).

 

Zum Schulbereich gehören die Schulgebäude und das dazugehörige Gelände des Schulzentrums „Am Berg“.

 

Hausmeister und Putzfrauen geben sich viel Mühe, das Schulhaus sauber zu halten. Schüler und Lehrer sind für den Zustand des Schulhauses mitverantwortlich:

 

  • Jeder wirft seinen Abfall in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter

(grau: Restmüll, gelb: Müll mit grünem Punkt) bzw. in die Papier-

kisten. Um die Müllmenge zu beschränken und damit die Umwelt

zu entlasten, sollen Getränkedosen und ähnliche überflüssige Ver-

packungen vermieden werden.

 

  • Das Kaugummikauen ist wegen der damit verbundenen un-

hygienischen und nur schwer zu reinigenden Verschmutzungen

auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

 

  • Die Toiletten sind, letztlich auch im eigenen Interesse, sauber zu 

verlassen. Den Putzfrauen sollte gerade hier ihre Arbeit nicht

noch schwerer gemacht werden.

 

Wegen der damit verbundenen Unfallgefahr ist Schneeballwerfen im Winter nicht erlaubt.

 

Die Schulgebäude und  Einrichtungen – dazu gehören auch Leihbücher, Geräte und sonstige Unterrichtsmittel – sind Eigentum der Stadt; sie wurden für Schule und Schüler zur Verfügung gestellt; schonendes Behandeln ist deshalb selbstverständlich.

 

Schäden an den Einrichtungen werden zunächst dem Fach- bzw. Klassenlehrer gemeldet, der dann das Rektorat bzw. den Hausmeister verständigt. Für mutwillige Zerstörungen haften die Schüler selbst.

 

Schülern ist das Rauchen im gesamten Schulbereich nicht gestattet. Der Genuss und das Mitführen von Alkoholika und anderen Rauschmitteln sind verboten.

 

Handys sind auf dem Schulgelände ausgeschaltet! MP3-Player bzw. iPod’s sind ausgeschaltet und bleiben in der Schultasche.

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Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen aller Art ist verboten. 

 

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VERHALTEN  BEI  FEUERALARM

 

Dieser wird durch einen Dauerton über die Sprechanlage ausgelöst. Da hier akute Gefahr besteht, gelten strikte Verhaltensmaßregeln:

 

  • Alle Fenster sind zu schließen.

 

  • Die Klassen verlassen auf dem für den jeweiligen Raum vorgesehenen Fluchtweg geordnet das Haus (siehe Fluchtplan in jedem Klassenzimmer).

 

  • Sie bleiben geschlossen zusammen.

 

  • Der Klassensprecher geht voraus, ihn darf niemand überholen. Der Fachlehrer verlässt als letzter das Zimmer und überzeugt sich, dass niemand zurückgeblieben ist. Er schließt die Tür (nicht abschließen).

 

  • Mappen bleiben zurück.

 

  • Im Schulhof entfernen sich die Klassen so weit vom Gebäude, dass die Rettungs- und Löscharbeiten nicht behindert werden.

 

  • Sollte der Fluchtweg abgeschnitten sein, wartet die Klasse bei geschlossener Tür im Klassenzimmer bis sie durch die Feuerwehr gerettet wird.

 

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FAHRZEUGE

 

Für Fahrräder und motorisierte Fahrzeuge gibt es bestimmte Abstellplätze.

 

Wege und Zugänge müssen unbedingt für Notfallsituationen freigehalten werden.

 

 

KONFLIKTREGELUNG

 

Das Zusammenleben in einer Schule wird einerseits geprägt von vorgegebenen Ordnungen, andererseits vom menschlichen Umgang miteinander und Rücksicht aufeinander. So sollten  zum Beispiel ältere Schüler den jüngeren die Eingewöhnung in unsere Schule erleichtern und ihnen hilfreich zur Seite stehen. Schüler sollen aber auch Gelegenheit erhalten, ihre Interessen in geeigneter Form zu vertreten.

 

Selbst beim besten Willen aller Beteiligten bleiben Missverständnisse oder Konflikte nicht aus. Sie sollten in direktem und offenem Gespräch angegangen und erörtert werden. Streitschlichter sind bereit und durch eine besondere Ausbildung befähigt, Konfliktlösungen mit den Beteiligten zu entwickeln. Darüber hinaus können Probleme im regelmäßig stattfindenden Klassenrat besprochen werden.

 

Jeder Schüler, der sich ungerecht behandelt fühlt, hat das Recht angehört zu werden. Er sollte sein Problem zuerst mit dem betreffenden Lehrer besprechen. Führt dies zu keiner Lösung, kann er den Klassensprecher, den Klassenlehrer, einen Verbindungslehrer oder den Beratungslehrer einschalten; diese sind in ganz besonderer Weise dazu da, für einen Ausgleich zwischen Lehrern und Schülern zu sorgen. Bleibt ihr Vermittlungsversuch ohne Erfolg, kann der Schulleiter hinzugezogen werden.

 

Gleichzeitig stehen nach dem Schulgesetz den Lehrern sowie der Schulleitung weit reichende Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung, um auf ein Fehlverhalten eines Schülers zu

reagieren (s.u.). Dabei sollte die Verhältnismäßigkeit der Mittel stets beachtet werden.

 

Diese Schulordnung appelliert jedoch an Lehrer und Schüler gleichermaßen, durch ihr kooperatives Verhalten dazu beizutragen, dass von den möglichen Maßnahmen kein Gebrauch gemacht werden muss.

 

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In Ergänzung zu § 90 Schulgesetz gilt:

 

  • Verstöße gegen die Schulordnung und andere Pflichtverletzungen (z.B. nicht erledigte Hausaufgaben) werden als Vermerke im Tagebuch festgehalten.

 

  • Vermerke im Tagebuch, die als päd. Maßnahme gelten und weiterverfolgt werden sollen, werden als Eintrag gekennzeichnet.

 

  • Besonders schwerwiegendes Fehlverhalten kann auch als roter Eintrag notiert werden. (Drei Einträge ergeben einen roten Eintrag, über den die Eltern benachrichtigt werden.)

 

  • Bei in der Regel drei roten Einträgen tagt die Klassenkonferenz und berät unter Vorsitz des Schulleiters auf den Einzelfall bezogene Maßnahmen nach § 90 Abs. 3 Schulgesetz).

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