|
|
Unsere Schulordnung enthält Regeln für eine gute
Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten und informiert über
deren Rechte und Pflichten. Leitlinie für alles Arbeiten an unserer Schule
ist ein offenes und von gegenseitiger Wertschätzung getragenes Verhältnis
zwischen Lehrern, Schülern und Eltern. Rücksichtnahme und Fairness sollen den
Umgang miteinander bestimmen. Die nachstehenden Bestimmungen wurden in dem
Bewusstsein erlassen, dass eine große Einrichtung wie unsere Schule ohne ein
bestimmtes Maß an selbst gewählter Ordnung nicht bestehen kann. Daher binden sie Lehrer und Schüler gleichermaßen
und appellieren an die Einsicht und Bereitschaft aller, günstige
Voraussetzungen für eine gute und menschliche Atmosphäre zu schaffen.
Unterrichtszeiten
vormittags 1. Stunde 7.50 - 8.35 Uhr
2. Stunde 8.35 - 9.20 Uhr PAUSE
3. Stunde 9.40 - 10.25 Uhr
4. Stunde 10.30 - 11.15 Uhr PAUSE 5. Stunde 11.30 - 12.15 Uhr
6. Stunde 12.20 - 13.05 Uhr
nachmittags 7. Stunde 13.15 - 14.00 Uhr
8. Stunde 14.05 - 14.50 Uhr 9. Stunde 14.50 - 15.35 Uhr PAUSE
10. Stunde 15.45 - 16.30 Uhr
Unterrichtsbeginn
Das Schulhaus wird um 7.25 Uhr geöffnet.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Aufsicht gewährleistet. Lehrer und Schüler beginnen und beenden
den Unterricht pünktlich. Deshalb kommen alle Schüler rechtzeitig
in den Unterrichtsraum und legen ihre Unterrichtsmittel bereit. Fachräume und Sporthallen dürfen nur in
Begleitung eines Lehrers betreten werden. Um Störungen anderer Klassen zu
vermeiden, muss nach dem Läuten die Tür
zum Gang geschlossen werden (gedrosselter Lärm!!!) Ist zehn Minuten nach dem Gong der Lehrer
noch nicht anwesend, so informiert der Klassensprecher das Rektorat. Stundenplan- Änderungen werden im Info- Kasten neben dem Rektorat bekannt gegeben!!
Pausen
Die Klassenordner wischen in den Pausen
die Tafel sauber und sorgen für die Belüftung des Zimmers. In der großen Pause am Vormittag gehen
alle Schüler in den Schulhof. Nur in Ausnahmefällen kann das Pausengelände
( s.
Skizze) mit Genehmigung eines Lehrers verlassen werden.
Klasse, Klassensprecher, Klassenlehrer
Der Klassenlehrer ist für die Schüler
der erste Ansprechpartner in allen Fragen. Der Klassen- bzw. Fachlehrer regelt in
Zusammenarbeit mit den Schülern die Dinge, die für einen reibungslosen
Schulbetrieb unerlässlich sind. So legt er mit den Schülern folgende
Ordnungsdienste fest:
Tagebuchordner
Diese sorgen dafür, dass das Tagebuch in
jeder Unterrichtsstunde vorhanden ist und die nötigen Eintragungen
vorgenommen werden. Das Tagebuch verbleibt immer in der
Schule und wird nach dem Unterrichtsschluss im Tagebuchwagen vor dem
Lehrerzimmer abgelegt.
Geräte- und Lehrmittelordner
Der Fachlehrer beauftragt Schüler und
weist sie in ihre Aufgaben ein.
Klassenordner
Die Schüler wechseln sich in diesem Amt
wöchentlich ab; ihre Namen sind im Tagebuch vermerkt. Sie säubern die Tafel
und achten zusammen mit dem Lehrer darauf, dass beim Verlassen der Klasse
alle Lichter gelöscht sowie die Türen und Fenster geschlossen sind. Sie
leeren die Altpapierkiste und die gelben Eimer jeden Freitag nach
Unterrichtsende und zusätzlich bei Bedarf.
Verantwortliche für den Vertretungsplan
Jede Klasse bestimmt einen
Verantwortlichen (evtl. Klassensprecher), der sich am Vertretungsplan informiert und die
Veränderungen der Klasse bekannt gibt.
Energiebeauftragte
Die Energiebeauftragten achten darauf,
dass nur das unbedingt notwendige Maß an Wärmeenergie bzw. Strom verbraucht
wird.
Eine besondere Bedeutung kommt den gewählten
Klassensprechern
zu, die die Belange der Schüler gegenüber den Lehrern vertreten und die
Klasse in den Gremien der SMV (Schülermitverantwortung) repräsentieren.
Um eine freundliche Arbeitsatmosphäre zu schaffen, können und sollen die
Klassen ihr Klassenzimmer gestalten. Bei größeren Veränderungen (z.B.
bohren, malen usw.) sprechen sie dies vorher mit der Schulleitung ab.
Alle Schüler helfen mit, das Klassenzimmer sauber zu halten; jeder ist für
seinen Platz verantwortlich. bei Unterrichtsschluss am Vor- und Nachmittag
achten Schüler und Lehrer darauf, dass keine Gegenstände am Boden liegen,
die Ablagen unter den Tischen frei sind und die Stühle auf den Tischen
stehen.
Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen die im Unterricht geleistete Arbeit, die dort
erworbenen Kenntnisse werden wiederholt, geübt und angewendet. Sie geben dem
Schüler außerdem Gelegenheit zu selbstständigen Arbeit.
Hausaufgaben werden in der Regel nicht erteilt:
- an Tagen mit Nachmittagsunterricht auf den folgenden Tag,
- vom Tag vor einem gesetzlichen Feiertag auf den Tag danach.
Von diesen Bestimmungen kann der Fachlehrer in begründeten Ausnahmefällen
abweichen.
Krankheit, Beurlaubungen
Ist ein Schüler erkrankt, so müssen dessen Eltern spätestens am 2.Tag der
Erkrankung dies telefonisch oder schriftlich mitteilen. Falls die Schule
telefonisch verständigt wurde, muss die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen
nachgereicht werden. Ist der Schüler volljährig, kann er dies selbst tun.
Beurlaubungen für eine Stunde spricht der Fachlehrer, bis zu zwei Tagen der
Klassenlehrer und für weitere Tage der Schulleiter aus. Anträge auf
Beurlaubung
(Formblatt auf dem Sekretariat) sind rechtzeitig im Voraus einzureichen.
Beurlaubungen, die der Ausdehnung der Ferien dienen, sind nur in begründeten
Einzelfällen und nur durch die Schulleitung möglich.
Schüler, die am normalen Unterricht teilnehmen, erscheinen auch zum
Sportunterricht. Über Ausnahmen entscheidet der Sportlehrer.
Wenn ein Schüler Unterricht versäumt , muss er sich selbstständig darum bemühen, den
versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten. Bei Schwierigkeiten helfen ihm
die Lehrer.
Verhalten im Schulbereich
Zum Schulbereich gehören die Schulgebäude und das dazugehörige Gelände des
Schulzentrums „Am Berg“.
Hausmeister und Putzfrauen geben sich viel Mühe, das Schulhaus sauber zu
halten; ihre Arbeit sollte nicht unnötig erschwert werden.
Schüler und Lehrer sind für den Zustand des Schulhauses mitverantwortlich:
Jeder wirft seinen Abfall in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter (grau:
Restmüll, gelb: Wertstoffe mit grünem
Punkt) bzw. in die Papierkisten. Um die Müllmenge zu beschränken und damit
die Umwelt zu entlasten, sollten Getränkedosen und ähnliche überflüssige
Verpackungen vermieden werden.
Das Kaugummikauen ist wegen der damit verbundenen unhygienischen und nur
schwer zu reinigenden Verschmutzungen auf dem gesamten Schulgelände
untersagt.
Die Toiletten sind, letztlich auch im eigenen Interesse, sauber zu
verlassen. Den Putzfrauen sollte gerade hier ihre Arbeit nicht noch schwerer
gemacht werden.
Selbstverständlich müssen Schüler alles unterlassen, was zu Unfällen führen
könnte. Insbesondere dürfen sie nicht
- rücksichtslos durchs Schulhaus oder die Pausenhöfe rennen,
- auf den Treppengeländern sitzen oder rutschen,
- mit Gegenständen werfen oder kicken (das gilt im Winter
für Schneebälle oder Eisstücke).
Die Schulgebäude und Einrichtungen - dazu gehören auch Leihbücher, Geräte
und sonstige Unterrichtsmittel - sind Eigentum der Stadt; sie wurden für
Schule und Schüler zur Verfügung gestellt; schonendes Behandeln ist deshalb
selbstverständlich.
Schäden an den Einrichtungen werden zunächst dem Fach- bzw. Klassenlehrer
gemeldet, der dann das Rektorat bzw. den Hausmeister verständigt. Für
mutwillige Zerstörungen haften die Schüler selbst.
Schülern ist das Rauchen im gesamten Schulbereich nicht gestattet. Der
Genuss und das Mitführen von Alkoholika und anderen Rauschmitteln
ist verboten.
HANDYS sind im Unterricht ausgestaltet. CD- bzw. MP3-Player bleiben im Unterricht in der Schultasche.
Nicht der eigene Maßstab kann Richtlinie des Verhaltens sein, sondern die
jeweilige Unterrichtssituation und die Rücksicht auf die Mitmenschen. Das
gilt auch für Veranstaltungen außerhalb der Schule ( Ausflüge, Lerngänge
usw.)
Verhalten bei Feueralarm
Dieser wird durch einen Dauerton über die Sprechanlage ausgelöst. Da hier
akute Gefahr besteht, gelten strikte Verhaltensmaßregeln:
-
alle Fenster sind zu schließen
-
die Klassen verlassen auf dem für den jeweiligen Raum vorgesehenen
Fluchtweg geordnet das Haus ( siehe Fluchtplan in
jedem Klassenzimmer).
-
sie bleiben geschlossen zusammen
-
der Klassensprecher geht voraus, ihn darf niemand überholen. Der
Fachlehrer verlässt als letzter das Zimmer und überzeugt sich, dass niemand
zurückgeblieben ist. Er schließt die Tür (nicht abschließen).
-
Mappen bleiben zurück
-
im Schulhof entfernen sich die Klassen so weit vom Gebäude, dass die
Rettungs- und Löscharbeiten nicht behindert werden.
-
Sollte der Fluchtweg abgeschnitten sein, wartet die Klasse bei
geschlossener Tür im Klassenzimmer bis sie durch die Feuerwehr gerettet
wird.
Konfliktregelung
Das Zusammenleben in einer Schule wird einerseits geprägt von vorgegebenen
Ordnungen, andererseits vom menschlichen Umgang miteinander und Rücksicht
aufeinander. So sollten zum Beispiel ältere Schüler den jüngeren die
Eingewöhnung in unsere Schule erleichtern; sie unterweisen, ihre Interessen
in geeigneter Form zu vertreten.
Selbst beim besten Willen aller Beteiligten bleiben Missverständnisse oder
Konflikte nicht aus. Sie sollten in direktem und offenem Gespräch angegangen
und erörtert werden. Streitschlichter sind bereit und durch eine besondere
Ausbildung befähigt, Konfliktlösungen mit den Beteiligten zu entwickeln.
Darüber hinaus können Probleme im regelmäßig stattfindenden Klassenrat
besprochen werden.
Jeder Schüler, der sich ungerecht behandelt fühlt, hat das Recht angehört zu
werden. Er sollte sein Problem zuerst mit dem betreffenden Lehrer
besprechen. Führt dies zu keiner Lösung, kann er den Klassensprecher, den
Klassenlehrer, einen Verbindungslehrer oder den Beratungslehrer einschalten;
diese sind in ganz besonderer Weise dazu da, für einen Ausgleich zwischen
Lehrern und Schülern zu sorgen. Bleibt ihr Vermittlungsversuch ohne Erfolg
kann der Schulleiter hinzugezogen werden.
Gleichzeitig stehen nach dem Schulgesetz den Lehrern sowie der Schulleitung
weit reichende Ordnungsmaßnahmen zur Verfügung, um auf ein Fehlverhalten
eines Schülers zu reagieren. Dabei sollte die Verhältnismäßigkeit
der Mittel stets beachtet werden.
Diese Schulordnung appelliert jedoch an
Lehrer und Schüler gleichermaßen, durch ihr kooperatives Verhalten dazu
beizutragen, dass von den möglichen Maßnahmen kein Gebrauch gemacht werden
muss.
Fahrzeuge
Für Fahrräder und motorisierte Fahrzeuge
gibt es bestimmte Abstellplätze. Wege und Zugänge müssen unbedingt für
Notfallsituationen freigehalten werden. Um Diebstählen und Beschädigungen an
Fahrzeugen vorzubeugen, ist während der Pausen der Aufenthalt bei den
Abstellplätzen nicht gestattet.
|